Vergabe kompakt - Der cosinex Podcast rund um öffentlichen Einkauf, E-Vergabe und Vergaberecht
Einmal pro Woche fassen wir die reichweitenstärksten Nachrichten unseres Blogs auf blog.cosinex.de aus öffentlichem Einkauf, E-Vergabe und Vergaberecht in Kurzform als Podcast zusammen. Das Wichtigste in rund 5 Minuten: Für alle, die wenig Zeit zum Lesen haben, aber dennoch informiert bleiben wollen.
Vergabe kompakt - Der cosinex Podcast rund um öffentlichen Einkauf, E-Vergabe und Vergaberecht
Vergabe kompakt - April 2024
Audio-Zusammenfassung der April-Nachrichten des cosinex Blog (blog.cosinex.de) mit Themen rund um den öffentlichen Einkauf, E-Vergabe und Vergaberecht. Dieser Podcast erscheint monatlich. Kontakt: redaktion@cosinex.de
Die Beiträge
- Neuordnung: Vergaberecht wandert zu den Landgerichten
- Rüge per WhatsApp möglich?
- eForms bleiben Daueraufgabe
- Start am 12. Juni: cosinex lädt ein zum Vergabefrühstück
- Maverick-Buying: Die Risiken erhöhter Wertgrenzen
- eForms: „Auch für den Unterschwellenbereich wird ein eigener Standard erarbeitet“
- Fachlosvergabe versus Gesamtvergabe – auf die Begründung kommt es an
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Herzlich Willkommen zur April-Ausgabe von Vergabe Kompakt, der monatlichen Kurzzusammenfassung der Beiträge aus dem cosinex-Blog. Wie immer blicken wir auf die wichtigsten Meldungen aus Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung. Alle Meldungen aus Vergabe Kompakt gibt es zum Nachlesen auf blog.cosinex.de. Ich bin Wolf Witte, Redakteur des cosinex Blog und Ihr Host, hier bei Vergabe kompakt.
Gerichtsverfassungsgesetz Die Bundesregierung überarbeitet derzeit die Zuständigkeitsverteilung zwischen Amts- und Landgerichten. Dabei will der Gesetzgeber dem Spezialisierungsgedanken Rechnung tragen und eine effiziente Verfahrensführung unterstützen. Vergabesachen sollen künftig streitwertunabhängig den Landgerichten zugewiesen werden.
Die landgerichtliche Zuständigkeit soll nicht für den Oberschwellenbereich gelten, sondern nur für den Primärrechtsschutz im Unterschwellenbereich sowie für den Sekundärrechtsschutz im Ober- und Unterschwellenbereich - also im Wesentlichen für Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Vergabe.
Vergaberecht „Hallo, das Ergebnis kennst Du ja bestimmt schon. Vllt. könnt ihr mal gucken, ob die geforderte AK 2 wirklich vorliegt.“ So lautete eine WhatsApp-Nachricht, mit der sich die Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern zu befassen hatte. Dabei ging es um die Frage, ob es sich bei ihr um eine formwirksame Rüge handele.
Die Kammer bejahte dies: Anders als die formstrengen Regelungen der Vergaberichtlinien ist für die Rüge keine bestimmte Form vorgesehen. Sie kann schriftlich, mündlich oder eben auch per WhatsApp erfolgen. Die Beweislast dafür, dass tatsächlich gerügt wurde, trägt allerdings der jeweilige Bieter oder Bewerber.
Allerdings seien auch abweichende Ansichten darüber vertretbar, ob der zitierte Text eine Rüge darstellt, wie Norbert Dippel in seiner Beschlussbesprechung ausführt. Insbesondere stelle sich die Frage, welches Abhilfebegehren in der Formulierung „Vllt. könnt ihr mal gucken, ob die geforderte AK 2 wirklich vorliegt“ enthalten sein soll, so Dippel.
eForms Der Veröffentlichungsstandard eForms wird auch nach seiner Einführung am 25. Oktober 2023 durch das Amt für Veröffentlichungen der EU kontinuierlich weiterentwickelt. Dabei geht es beispielsweise um fachliche Änderungen zur Verbesserung der Datenplausibilität. Zudem werden zu Beginn bewusst ausgeschaltete Validierungen nach und nach aktiviert.
Analog zur Einführung der eForms gilt auch bei allen Weiterentwicklungen: Fachverfahrenshersteller außerhalb von Deutschland können mit deren Umsetzung beginnen, sobald sie vom Amt für Veröffentlichungen publiziert wurden. Für deutsche Hersteller gilt, dass die Veröffentlichung der jeweils nächsten eForms-DE-Spezifikation abgewartet werden muss und dessen Veröffentlichungszyklen maßgeblich sind. Hintergrund ist das so genannte deutsche Tailoring, also die Anpassung des Standards an spezifische Anforderungen. Daher gilt bis auf Weiteres: eForms bleiben eine Daueraufgabe. Weitere Termine sind geplant und werden frühzeitig bekanntgegeben.
Veranstaltungen cosinex lädt ein zum Vergabefrühstück: Beginnend am 12. Juni kommen wir auch zu Ihnen in die Region, stellen in entspannter Atmosphäre die neueste Rechtsprechung rund um das öffentliche Auftragswesen vor und werfen einen Blick auf das Thema digitales Vergabemanagement.
Die kostenfreie Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Vergabestellen, Fachverantwortliche aus den Bereichen Beschaffung und öffentlicher Einkauf sowie angrenzenden Fachbereichen.
Den Auftakt für das neue Frühstücksformat mit Netzwerkcharakter machen Leipzig am 12. Juni und Weimar am 13. Juni. Die Veranstaltungen beginnen um 9:00 Uhr und enden gegen 11:30 Uhr.
Maverick-Buying Hohe Wertgrenzen zur Förderung von Direktkäufen liegen im Trend. Allerdings droht die erhoffte Entbürokratisierung durch den Verlust der Kontrolle über die hauseigene Beschaffung erkauft zu werden. Carsten Klipstein beleuchtet die Risiken des sogenannten Maverick-Buying und zeigt Lösungsansätze auf.
So führe der als Maverick-Buying bezeichnete Erwerb von Waren oder Dienstleistungen durch Mitarbeiter einer Organisation außerhalb von Beschaffungsrichtlinien und -prozessen zu höhere Preisen aufgrund kleiner Stückzahlen und fehlender Produktstandardisierung. Zu den Wegen aus dem Maverick-Dilemma zählen unter anderem die Zentralisierte Beschaffung für spezifische Produktkategorien, ein effektives Bedarfsmanagement und die Dokumentation und Überwachung von Direktvergaben, so Klipstein.
Standardisierung Annette Schmidt und Peter Büsing kennen die Standardisierung des Vergabeprozesses wie wenige andere: Die Referatsleiterin der Zentralen Vergabestelle beim Wirtschaftsministerium NRW und der Bremer Projektleiter im Themenfeld der elektronischen Beschaffung geben im Interview mit dem cosinex Blog einen Einblick in das Thema.
So werde für den Unterschwellenbereich ein eigener Standard erarbeitet: die eForms-UNS. Annette Schmidt erwartet, dass dies nicht der letzte bleiben wird. Sie könne sich vorstellen, so Schmidt, dass es zum Beispiel auch Standardisierungen bei der Leistungsbeschreibung oder bei Katalogen geben könnte.
Losvergabe Die Vergabekammer des Bundes hat in einem aktuellen Beschluss einen wichtigen Grundsatz klar benannt: Die regelmäßig bei jeder losweisen Vergabe auftretenden Schwierigkeiten vermögen einen Verstoß gegen das Gebot der losweisen Vergabe nicht zu rechtfertigen. Das gilt beispielsweise für Schnittstellenproblematiken, zeitliche Verzögerungen durch eine gestaffelte Ausschreibung, oder auch Abstimmungserfordernisse auf der Baustelle.
Norbert Dippel erläutert anhand des Beschlusses, wann Ausnahmen von der losweisen Vergabe zu rechtfertigen sind. Nämlich nur, wenn darüberhinausgehende und belegbare Belastungen zu erwarten sind. Genau hier komme der Fachdienst ins Spiel: Er muss im konkreten Fall die Begründung dafür liefern, dass eine derartige außerordentliche Belastung besteht.
Und das war die April-Ausgabe von Vergabe Kompakt. Über unseren E-Mail-Benachrichtigungsdienst können Sie sich übrigens über neue Beiträge direkt nach Erscheinen informieren lassen! Anmelden können Sie sich über blog.cosinex.de Slash benachrichtigungsdienst. Bis zum nächsten Mal!